Ja, seit dem 1. September 2011 sind Haarfarben mit Oxidationsmitteln, aber auch andere Haarfarben, für Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund der Kosmetik-Verordnung untersagt.
Es dürfen keine Jugendlichen unter 16 Jahren mit solchen Haarfarben behandelt werden, die diesen Hinweis auf dem Beipackzettel oder der Verpackung vermerkt haben. Das gilt auch, wenn die Eltern einer solchen Behandlung schriftlich zustimmen würden. Das gleiche gilt ebenso für den Verkauf solcher Haarfarben für die Heimbehandlung, wenn der Hinweis auf der Verpackung, der Tube oder dem Beipackzettel enthalten ist. Gerne beraten wir Sie bei Ihrer nächsten Behandlung im Salon.